Sicherheitstechnik: Türen & Schließanlagen, Wartung & Sicherung

Panikschloss, Panikbeschlag & Fluchttürsicherung

Flucht- und Rettungswege gemäß DIN EN 179

Hier sind Türen in Gebäuden benannt, bei denen die Türverschlüsse als bekannt vorausgesetzt werden, z.B. Türen in Bürogebäuden ohne Publikumsverkehr, Studentenwohnheimen, Fabriken, Laboratorien, Kraftwerken und Altenheimen. Wenn eine kleinere Anzahl von Personen beteiligt ist, kommt es bei Gefahrensituationen in der Regel nicht zu einer Panik. Davon ist z.B. in Bürogebäuden meistens auszugehen. An diesen Türen sind normale Beschlagelemente wie Drücker und Stoßplatten möglich. Durch Information, Schulung usw. können Menschen dazu angeleitet werden, in bedrohlichen Situationen rational zu reagieren und ihre Angst zu überwinden. Die Kenntnis der Fluchtmöglichkeiten führt zu angemessenen Reaktionen, aus denen sich wiederum klare Entscheidungen ergeben:

  • Welchen Weg wählen?
  • Durch welche Tür?
  • Wie diese Tür öffnen?

Das Wichtigste im Überblick:

  • Der Benutzer kennt die Funktion des Verschlusses oder wurde eingewiesen.
  • Es kann keine Paniksituation entstehen.
  • Die maximale Auflösekraft beträgt 70 N bei Drückern bzw. 150 N bei Verwendung einer Stoßplatte.
  • Die am Notausgang verwendeten Produkte sind gemeinsam geprüft (z.B. vom MPA Dortmund).

Mögliche Einsatzgebiete:

  • Studentenwohnheime
  • Kraftwerke
  • Laboratorien
  • Altenheime
  • kleine Fabriken
  • Krankenzimmer
  • kleine Büros
  • kleine Hotels
csm_Flucht-Rettungsweg_01_7fbe44928a

Flucht- und Rettungswege gemäß DIN EN 1125

Diese Norm findet in öffentlichen Gebäuden Anwendung, bei denen die Benutzer die Funktionen der Fluchttür nicht kennen und diese im Notfall ohne Einweisung betätigen müssen. Das bedeutet, die Tür muss sich in Notsituationen von jedermann ohne besondere Vorkenntnisse öffnen lassen. In diesen Gebäuden besteht im Gefahrenfall die Möglichkeit einer Paniksituation mit hohem Risiko durch falsche Anwendung der Panikbeschläge (die Menschen verhalten sich irrational). Speziell bei Stromausfall (kein Licht) oder drängelnden Menschenmassen ist die Panikfunktion bei Türdrückern nicht mehr gegeben. Hier muss die Öffnungsfunktion über die gesamte Türbreite auch bei unsachgemäßer Betätigung bzw. in einer Paniksituation gegeben sein. Menschen strömen in einer solchen Lage direkt zur Fluchttür und müssen diese ohne Einweisung öffnen können. Die gemäß dieser DIN verwendeten Türanlagen bezeichnet man als Paniktüren, die mit Stangengriffen quer über mindestens 60% der Türbreite zu sichern sind. Auch hier müssen Schloss- und Beschlagselemente komplett in einer Einheit geprüft werden.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Tür ist über mindestens 60% der Türbreite mit einer Griff-/Druckstange (Panikstange) gesichert.
  • Panikstange und Schloss müssen gemeinsam zertifiziert sein.
  • Die maximale Auslösekraft beträgt 80 N bzw. 220 N bei Gegendruck.
  • Im Zweifelsfall zur Sicherheit eine Panikstange einsetzen.

Mögliche Einsatzgebiete:

  • Theater, Kino, Opernhaus
  • Diskotheken, Nachtclubs
  • Stadien
  • Flughäfen
  • Einkaufszentren, Kaufhäuser
  • Verwaltungsbauten
  • Arbeitsämter etc.
  • größere Hotels

Zusatzeinrichtungen für Türen mit speziellen Anforderungen

  • Türöffner
  • Türschließer
  • Feststellanlagen
  • Panikschlösser nach DIN EN 179 & 1125
  • Panikbeschläge nach DIN EN 179 & 1125
  • Alarmsicherung
csm_zusatzeinrichtung_tuer_4207021a89