Sicherheitstechnik: Türen & Schließanlagen, Wartung & Sicherung

Brandschutz & Feststellanlagen

Wir liefern und warten Brandschutztüren!

Eine Brandschutztür ist besonders in Gebäuden mit hohem Menschenaufkommen (Büros, Schulen, Hotels etc.) eine oft lebensrettende Maßnahme. Sie verhindern durch eine besonders dichte Beschaffenheit die Ausbreitung von Rauch oder einem Feuer in einem aktuen Brandfall. Die Ausbreitung kann durch diese Türen unterbunden werden und bietet deshalb die Möglichkeit, die Fluchtwege zu sichern.

Natürlich gibt es auch im Bereich der Brandschutztüren verschiedene Varianten, die Sie individuell zu Ihrem Betrieb oder Ihrer Institution entsprechend aussuchen können. Selbstverständlich steht Ihnen hier unser kompetentes Team mit längjähriger Erfahrung zur Verfügung.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir sind Ihr kompetenter Partner von der Beratung bis zur Instandhaltung. Natürlich können Sie sich auch bei der Planung und der Montage vollstens auf unser Team verlassen.

Bei uns erhalten Sie nicht nur die Brandschutztüren, sondern Sie haben auch die Möglichkeit, mit einigen Zusatzfunktionen den Schutz zu erweitern. Hierzu zählen zum Beispiel Meldekontakte, Fluchtwegsysteme und  Feststellanlagen.

Bei uns können Sie folgende Tür-Varianten erhalten:

  • Stahlblechkonstruktion
  • Alu-Rahmen-Glas-Konstruktion
  • Stahl-Rahmen-Glas-Konstruktion
  • Holzkonstruktion

Brandschutztüren brauchen eine regelmäßige Wartung!

In Deutschland obliegt es jedem selbst, seine Brandschutztüren warten zu lassen, denn es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Wartungspflicht. Dies gilt allerdings nur für Brandschutztüren ohne Feststellanlagen. Es gibt allerdings eine Punkte, weswegen Sie auf jeden Fall dazu angehalten sein sollte, Ihre Brandschutztüren umbedingt warten zu lassen.

  1. Sie als Eigentümer sind dafür zur Rechenschaft zu ziehen, wenn gegenüber einer dritten Person Schäden entstehen, die auf eine Brandschutztür mit Funktionsstörung zurückzuführen sind. Sie haften also als Eigentümer in unbegrenzter Höhe aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Ihrem Gebäude.
  2. Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung zur Wartung gibt, kann die Baubehörde zu jeder Zeit und nach Feststellung einer in ihrer Funktion gestörten Funktion Maßnahmen ergreifen, die der Gefahrenabwehr dienen. Dies kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass eine Nutzungsuntersagung für das entsprechende Gebäude ausgesprochen werden kann.
  3. Eine Gewährleistung jeglicher Art ist zu jeder Zeit dann ausgeschlossen, wenn vorhandene Mängel auf eine nicht ausreichende Wartung zurückzuführen sind. (siehe DIN 4102, Teil 18, Nr. 1.2)
  4. Wenn eine Brandschutztür nur eingeschränkt funktioniert kann dies auch dazu führen, dass die Feuerversicherer eine Leistungsfreiheit erhalten. (siehe auch § 7 Ziff. 1.a AFB 97)

Trotz der nicht vorhandenen Wartungspflicht, sollten Sie aufgrund der oben genannten Punkte zu jeder Zeit eine Wartung in regelmäßigen Abständen durchführen, um in einer rechtlichen Grauzone zu liegen.

Feststellanlagen

Eine Feststellanlage hat die Aufgabe und das Ziel, Barrierefreiheit von schweren Brandschutztüren oder auch anderen Türen zu gewährleisten, damit der Komfort der Begehbarkeit in einem Gebäude für den Besuchern höchstmöglich zu verzeichnen ist. Damit eine Brandschutztür im Brandfall ihren Zweck erfüllen kann, muss sie natürlich verschlossen sein, denn sonst kann sie den entstehenden Rauch und das Feuer nicht abhalten.

An dieser Stelle kommen die Feststellanlagen an den Brandschutztüren ins Spiel, die in dieser Kombination die Begehbarkeit erfordert. Durch die Feststellanlage haben die Türen dann die Möglichkeit, im Brandfall über die Kraft der montierten Türschlösser zuzufallen.

Eine funktionierende und fachgerecht eingebaute Brandschutztür mit entsprechender funktionierender Feststellanlage kann also ohne Zweifel Menschenleben retten.

Bei Feststellanlagen verhält es sich mit der Wartung allerdings anders, als bei den Brandschutztüren selbst. Die Feststellanlagen müssen jährlich von einem entsprechenden Sachverständigen geprüft werden. Diese Prüfung ist gesetzlich verpflichtend!

Durch unsere langjährige Erfahrung entwicklen wir Ihnen gerne eine entsprechende Lösung für Ihre Brandschutzkonzepte.

Planung und Montage von Feststellanlagen

Sie möchten eine komplette Brandschutztürenkonstruktion oder möchten ggf. etwas nachrüsten? Wir sind Ihr Partner, wenn es um Brandschutt-Türanlagen geht. Wenn Sie in dieser Richtung noch nicht aufgestellt sind, entwickeln wir Ihnen nach Ihren individuellen Wünschen natürlich auch gerne Komplettkonzepte für Brandschutzlösungen. Wir montieren Ihnen fachgerecht alle nötigen Brandschutzelemente. So können wir gewährleisten, dass die Arbeiten an den Türen funktioneren wie ein Uhrwerk.

Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Feststellanlagen

Natürlich müssen und sollen Ihre Anlagen auch regelmäßig kontrolliert werden. Nur so kann eine dauerhafte Funktionalität und somit Sicherheit für Ihr Gebäude gewährleistet werden. Gerne bieten wir Ihnen auch einen auf Sie zugeschnittenen Wartungsvertrag an, damit Sie sich darauf verlassen können, dass WIR an die Wartung Ihrer Anlagen denken. Wir stimmen dann natürlich auch noch einen Termin mit Ihnen ab, damit es auch bei Ihnen passt.